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Alle Rechte vorbehalten
| 2.4 | Verhaltenskodex für Vorgesetzte |
| 2.4.2 |
Sexuelle Belästigung nicht dulden
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 |
| Vorgesetzte haben im Rahmen ihrer Führungsaufgabe aktiv dazu beizutragen, dass Konflikte sachlich ausgetragen und gelöst werden. Sie haben bei Fällen von Diskriminierung und sexueller Belästigung für die Rechte der Betroffenen einzutreten und wirken bei der Ahndung des Fehlverhaltens mit. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /59 |
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