Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.4 Verhaltenskodex für Vorgesetzte
2.4.2 Sexuelle Belästigung nicht dulden

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003
Vorgesetzte haben im Rahmen ihrer Führungsaufgabe aktiv dazu beizutragen, dass Konflikte sachlich ausgetragen und gelöst werden. Sie haben bei Fällen von Diskriminierung und sexueller Belästigung für die Rechte der Betroffenen einzutreten und wirken bei der Ahndung des Fehlverhaltens mit.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /59
Textauszug 1 von 2 nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen