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| 2.4 | Verhaltenskodex für Vorgesetzte |
| 2.4.2 |
Sexuelle Belästigung nicht dulden
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Vorgesetzte, die sexueller Belästigung und Diskriminierung nicht konsequent entgegentreten, werden auf ihre Verantwortung vom nächsthöheren Vorgesetzten hingewiesen und müssen ggf. auch selbst mit dienstlich-arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /109 |
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