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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.4 Verhaltenskodex für Vorgesetzte
2.4.2 Sexuelle Belästigung nicht dulden

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010
Vorgesetzte, die sexueller Belästigung und Diskriminierung nicht konsequent entgegentreten, werden auf ihre Verantwortung vom nächsthöheren Vorgesetzten hingewiesen und müssen ggf. auch selbst mit dienstlich-arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /109
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