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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.4 Verhaltenskodex für Vorgesetzte
2.4.3 Bei sexueller Belästigung intervenieren

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003
Vorgesetzte haben die Verantwortung dafür, dass Hinweisen auf sexuelle Belästigung und Diskriminierung in ihrem Arbeitsbereich unverzüglich nachgegangen wird und Maßnahmen eingeleitet und überprüft werden.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /59
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