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| 2.4 | Verhaltenskodex für Vorgesetzte |
| 2.4.3 |
Bei sexueller Belästigung intervenieren
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 |
| Vorgesetzte haben die Verantwortung dafür, dass Hinweisen auf sexuelle Belästigung und Diskriminierung in ihrem Arbeitsbereich unverzüglich nachgegangen wird und Maßnahmen eingeleitet und überprüft werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /59 |
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