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| 2.4 | Verhaltenskodex für Vorgesetzte |
| 2.4.3 |
Bei sexueller Belästigung intervenieren
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Vorgesetzte sind angehalten, dafür zu sorgen, dass in ihrem Arbeitsbereich die persönliche Integrität und Würde aller Beschäftigten respektiert wird und jedem Hinweis auf sexuelle Belästigung nachgegangen wird. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /131 |
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