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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.4 Verhaltenskodex für Vorgesetzte
2.4.3 Bei sexueller Belästigung intervenieren

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010
Vorgesetzte sind angehalten, dafür zu sorgen, dass in ihrem Arbeitsbereich die persönliche Integrität und Würde aller Beschäftigten respektiert wird und jedem Hinweis auf sexuelle Belästigung nachgegangen wird.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /131
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