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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.4 Verhaltenskodex für Vorgesetzte
2.4.3 Bei sexueller Belästigung intervenieren

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010
Vorgesetzte müssen bei ersten Anzeichen belästigenden Verhaltens gegensteuern und eine eindeutige Haltung zur Problematik einnehmen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /109
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