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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.5 Rechte Betroffener
2.5.1 Gegen sexuelle Belästigung vorgehen

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003
Betroffene von sexueller Belästigung und Diskriminierung werden ausdrücklich ermutigt, ihre Situation nicht hinzunehmen, sondern sich zur Wehr zu setzen und sich an Dritte zu wenden mit dem Ziel, das Fehlverhalten zu beseitigen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /59
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