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| 2.5 | Rechte Betroffener |
| 2.5.1 |
Gegen sexuelle Belästigung vorgehen
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 |
| Betroffene von sexueller Belästigung und Diskriminierung werden ausdrücklich ermutigt, ihre Situation nicht hinzunehmen, sondern sich zur Wehr zu setzen und sich an Dritte zu wenden mit dem Ziel, das Fehlverhalten zu beseitigen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /59 |
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