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| 2.5 | Rechte Betroffener |
| 2.5.1 |
Gegen sexuelle Belästigung vorgehen
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 |
| Betroffene werden ausdrücklich ermutigt, ein Fehlverhalten im Sinne dieser DV nicht hinzunehmen, sondern sich dagegen zur Wehr zu setzen. Betroffene können insoweit auch Beschäftigte sein, die das Fehlverhalten miterleben. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52 |
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