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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.5 Rechte Betroffener
2.5.1 Gegen sexuelle Belästigung vorgehen

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002
Betroffene werden ausdrücklich ermutigt, ein Fehlverhalten im Sinne dieser DV nicht hinzunehmen, sondern sich dagegen zur Wehr zu setzen. Betroffene können insoweit auch Beschäftigte sein, die das Fehlverhalten miterleben.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52
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