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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.5 Rechte Betroffener
2.5.1 Gegen sexuelle Belästigung vorgehen

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002
Betroffene können im Falle der Belästigung z. B. der belästigenden Person klar und deutlich mitteilen, dass ihr Verhalten unerwünscht ist, und Unterstützung bei Vorgesetzten oder/und betrieblichen Beratungsstellen einholen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52
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