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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.5 Rechte Betroffener
2.5.2 Beschwerderecht

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010
Alle Betroffenen haben das Recht, gegen sexuelle Belästigung vorzugehen und sich bei den zuständigen Stellen des Betriebes zu beschweren.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /131
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