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Alle Rechte vorbehalten
| 2.5 | Rechte Betroffener |
| 2.5.2 |
Beschwerderecht
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Alle Betroffenen haben das Recht, gegen sexuelle Belästigung vorzugehen und sich bei den zuständigen Stellen des Betriebes zu beschweren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /131 |
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