Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.5 Rechte Betroffener
2.5.2 Beschwerderecht

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003
Ebenso können Beschäftigte, die zwar nicht persönlich betroffen sind, aber das Fehlverhalten anderer wahrnehmen, eine Beschwerde dagegen Vorbringen, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /59
Textauszug 4 von 4 « vorheriger


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen