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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.5 Rechte Betroffener
2.5.4 Nachteilsverbot bei Beschwerde

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010
Betroffene dürfen keinen Nachteil aufgrund der Belästigung und einer eventuellen Anzeige erleiden.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /109
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