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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.5 Rechte Betroffener
2.5.4 Nachteilsverbot bei Beschwerde

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2000
Wenn eine persönliche Zurechtweisung durch die belästigte Person im Einzelfall erfolglos ist oder unangebracht erscheint, können sich die betroffenen Beschäftigten, ohne Sanktionen oder nachteilige Auswirkungen auf den beruflichen Werdegang befürchten zu müssen, an die folgenden Stellen wenden.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /118
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