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| 2.5 | Rechte Betroffener |
| 2.5.4 |
Nachteilsverbot bei Beschwerde
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2000 |
| Wenn eine persönliche Zurechtweisung durch die belästigte Person im Einzelfall erfolglos ist oder unangebracht erscheint, können sich die betroffenen Beschäftigten, ohne Sanktionen oder nachteilige Auswirkungen auf den beruflichen Werdegang befürchten zu müssen, an die folgenden Stellen wenden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /118 |
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