Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.5 Rechte Betroffener
2.5.5 Beratungsrecht/Freie Wahl der Vertrauensperson

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002
Wenn sich eine Person diskriminiert, belästigt oder benachteiligt fühlt und eine persönliche Zurechtweisung durch die belästigte Person im Einzelfall erfolglos ist oder unangebracht erscheint, können sich betroffene Beschäftigte zur Beratung an nachfolgende Personen bzw. Stellen werden.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52
Textauszug 3 von 3 « vorheriger


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen