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Alle Rechte vorbehalten
| 2.5 | Rechte Betroffener |
| 2.5.5 |
Beratungsrecht/Freie Wahl der Vertrauensperson
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 |
| Wenn sich eine Person diskriminiert, belästigt oder benachteiligt fühlt und eine persönliche Zurechtweisung durch die belästigte Person im Einzelfall erfolglos ist oder unangebracht erscheint, können sich betroffene Beschäftigte zur Beratung an nachfolgende Personen bzw. Stellen werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52 |
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