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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.5 Rechte Betroffener
2.5.6 Tätigkeit einstellen, ohne Verlust der Bezüge

Es gibt hierzu 1 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995
Sie sind berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verluste des Arbeitsentgelts und der Bezüge einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist, wenn die Verwaltung keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung der sexuellen Belästigung ergreift.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /25
Textauszug 1 von 1


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