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Alle Rechte vorbehalten
| 2.5 | Rechte Betroffener |
| 2.5.6 |
Tätigkeit einstellen, ohne Verlust der Bezüge
Es gibt hierzu 1 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995 |
| Sie sind berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verluste des Arbeitsentgelts und der Bezüge einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist, wenn die Verwaltung keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung der sexuellen Belästigung ergreift. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /25 |
| Textauszug 1 von 1 |