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| 2.7 | Kontaktstelle für Betroffene |
| 2.7.2 |
Fürsorgegedanke, abgestimmtes Vorgehen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2003 |
| Die Kontaktstellen haben in erster Linie beratende und unterstützende Funktion. Die Verantwortung für die Konfliktlösung und das unterbinden von sexueller Belästigung und Diskriminierung liegt jedoch bei den Vorgesetzten. Sollten diese selbst Akteure sein, liegt die Verantwortung beim nächsthöheren Vorgesetzten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /60 |
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