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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.7 Kontaktstelle für Betroffene
2.7.2 Fürsorgegedanke, abgestimmtes Vorgehen

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2003
Die Kontaktstellen haben in erster Linie beratende und unterstützende Funktion. Die Verantwortung für die Konfliktlösung und das unterbinden von sexueller Belästigung und Diskriminierung liegt jedoch bei den Vorgesetzten. Sollten diese selbst Akteure sein, liegt die Verantwortung beim nächsthöheren Vorgesetzten.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /60
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