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| 2.8 | Beschwerdeverfahren und Sanktionsmaßnahmen |
| 2.8.2 |
Rolle der Personalabteilung und arbeitsrechtliche Konsequenzen
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Die Personalabteilung soll ein Fehlverhalten nachdrücklich verdeutlichen, Wiederholungen verhindern und klarstellen, dass die Behördenleitung ein derartiges Verhalten nicht akzeptiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /109 |
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