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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.8 Beschwerdeverfahren und Sanktionsmaßnahmen
2.8.2 Rolle der Personalabteilung und arbeitsrechtliche Konsequenzen

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2003
Das Personalmanagement entscheidet über arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Ermahnung, Abmahnung, Versetzung, Kündigung, bis zu strafrechtlichen Konsequenzen, die jeweils der Schwere der Belästigung angemessen sein müssen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /60
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