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| 2.8 | Beschwerdeverfahren und Sanktionsmaßnahmen |
| 2.8.2 |
Rolle der Personalabteilung und arbeitsrechtliche Konsequenzen
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2003 |
| Das Personalmanagement entscheidet über arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Ermahnung, Abmahnung, Versetzung, Kündigung, bis zu strafrechtlichen Konsequenzen, die jeweils der Schwere der Belästigung angemessen sein müssen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /60 |
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