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| 2.8 | Beschwerdeverfahren und Sanktionsmaßnahmen |
| 2.8.2 |
Rolle der Personalabteilung und arbeitsrechtliche Konsequenzen
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2004 |
| Das Unternehmen prüft jeden Einzelfall und ergreift dann entsprechende Maßnahmen gegen den/die Ausübende. Es handelt sich dabei um die Ermahnung, Abmahnung und Versetzung bis zur Kündigung bis zu strafrechtlichen Konsequenzen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /112 |
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