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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.8 Beschwerdeverfahren und Sanktionsmaßnahmen
2.8.2 Rolle der Personalabteilung und arbeitsrechtliche Konsequenzen

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2004
Das Unternehmen prüft jeden Einzelfall und ergreift dann entsprechende Maßnahmen gegen den/die Ausübende. Es handelt sich dabei um die Ermahnung, Abmahnung und Versetzung bis zur Kündigung bis zu strafrechtlichen Konsequenzen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /112
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