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| 2.9 | Präventive Maßnahmen |
| 2.9.3 |
Fortbildung für Vorgesetzte
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2001 |
| Die Teilnahme sollte für Führungskräfte obligatorisch sein. Jede Führungskraft ist verpflichtet sich das Wissen anzueignen, das erforderlich ist, um die Weiterentwicklung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu fördern. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010303 /68 |
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