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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.9 Präventive Maßnahmen
2.9.7 Präventionsmaßnahmen für externe Stakeholder

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002
Die Geschäftsführung verpflichtet die jeweiligen Vertragspartner, dafür Sorge zu tragen, dass deren Beschäftigten oder die von ihnen beauftragten Personen sich gemäß dieser DV verhalten.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52
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