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| 2.9 | Präventive Maßnahmen |
| 2.9.7 |
Präventionsmaßnahmen für externe Stakeholder
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 |
| Die Geschäftsführung verpflichtet die jeweiligen Vertragspartner, dafür Sorge zu tragen, dass deren Beschäftigten oder die von ihnen beauftragten Personen sich gemäß dieser DV verhalten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52 |
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