Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.9 Präventive Maßnahmen
2.9.7 Präventionsmaßnahmen für externe Stakeholder

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995
Die Oberbürgermeisterin wird ihre rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Belästigungen durch Besucher oder Dritte (z. B. Vertragspartner) zu verhindern, z. B. durch:
- Bekanntgabe des Verbots an Besucher und Dritte,
- schriftlicher Hinweis in den Verwaltungsräumen [...].
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /25
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