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| 2.9 | Präventive Maßnahmen |
| 2.9.7 |
Präventionsmaßnahmen für externe Stakeholder
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995 |
| Die Oberbürgermeisterin wird ihre rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Belästigungen durch Besucher oder Dritte (z. B. Vertragspartner) zu verhindern, z. B. durch: - Bekanntgabe des Verbots an Besucher und Dritte, - schriftlicher Hinweis in den Verwaltungsräumen [...]. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /25 |
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