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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.9 Präventive Maßnahmen
2.9.8 Maßnahmen gegen externe Stakeholder

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2004
Ist eine belästigende Person nicht im Unternehmen beschäftigt, ist die Führungskraft der zuständigen Stelle zu informieren.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /112
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