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| 2.9 | Präventive Maßnahmen |
| 2.9.8 |
Maßnahmen gegen externe Stakeholder
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2004 |
| Ist eine belästigende Person nicht im Unternehmen beschäftigt, ist die Führungskraft der zuständigen Stelle zu informieren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /112 |
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