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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.9 Präventive Maßnahmen
2.9.8 Maßnahmen gegen externe Stakeholder

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995
Es werden alle rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergriffen. Als Maßnahmen gegenüber Dritten kommen z. B. Hausverbot oder die Kündigung von Verträgen in Betracht.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /25
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