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Alle Rechte vorbehalten
| 2.9 | Präventive Maßnahmen |
| 2.9.8 |
Maßnahmen gegen externe Stakeholder
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995 |
| Es werden alle rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergriffen. Als Maßnahmen gegenüber Dritten kommen z. B. Hausverbot oder die Kündigung von Verträgen in Betracht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /25 |
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