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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.10 Bekanntmachung
2.10.1 Information der Beschäftigten

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2001
Die Dienstvereinbarung ist allen Beschäftigten in Kopie auszuhändigen. Sie wird darüber hinaus auf einer Personalversammlung unter Mitwirkung des bzw. der Fairnessbeauftragten sowie geeigneter sachverständiger Referenten bzw. Referentinnen vorgestellt.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /113
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