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| 2.10 | Bekanntmachung |
| 2.10.1 |
Information der Beschäftigten
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2001 |
| Die Dienstvereinbarung ist allen Beschäftigten in Kopie auszuhändigen. Sie wird darüber hinaus auf einer Personalversammlung unter Mitwirkung des bzw. der Fairnessbeauftragten sowie geeigneter sachverständiger Referenten bzw. Referentinnen vorgestellt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /113 |
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