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| 2.11 | Geltungsdauer/Kündigung der Vereinbarung |
| 2.11.1 |
Neuauflage der Vereinbarung unter Berücksichtigung gewonnener Erfahrungen
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 |
| Abschluss - Inkrafttreten - Nachwirkung - Neuabschluss [...] (2) [...] Die Erfahrungen und Erkenntnisse sind auszuwerten und rechtzeitig vor Auslaufen der [DV für soziales Verhalten am Arbeitsplatz] gemeinsam zu prüfen. Ziel der Überprüfung ist eine Fortschreibung der DV bzw. der Neuabschluss einer entsprechenden unbefristeten DV mit Nachwirkungsregelung. (3) Nach der Hälfte der Laufzeit werden der Vorstand und die zuständigen Personalräte ihre bisherigen praktischen Erfahrungen aus dem Umgang mit dieser DV austauschen. Gemeinsam sind eine eingehende Prüfung der festgeschriebenen Punkte vorzunehmen, Schwachstellen zu analysieren und die wesentlichen Ereignisse schriftlich zu fixieren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52 |
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