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| 2.11 | Geltungsdauer/Kündigung der Vereinbarung |
| 2.11.2 |
Nachwirkung bis Abschluss der Neuvorlage
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 |
| Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser [Dienstvereinbarung für soziales Verhalten am Arbeitsplatz] unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung werden der Arbeitgeber und der Personalrat eine inhaltlich möglichst nahestehende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52 |
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