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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.11 Geltungsdauer/Kündigung der Vereinbarung
2.11.2 Nachwirkung bis Abschluss der Neuvorlage

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser [Dienstvereinbarung für soziales Verhalten am Arbeitsplatz] unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung werden der Arbeitgeber und der Personalrat eine inhaltlich möglichst nahestehende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /52
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