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| 2.11 | Geltungsdauer/Kündigung der Vereinbarung |
| 2.11.2 |
Nachwirkung bis Abschluss der Neuvorlage
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2001 |
| Beabsichtigt eine der Vertragsparteien die Kündigung dieser [Dienstvereinbarung für ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz], so hat diese die andere von dieser Absicht zu unterrichten und ihr den Grund für die Kündigung mitzuteilen. Es sind unverzüglich Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, so dass von dem Ausspruch einer Kündigung dieser Dienstvereinbarung abgesehen werden kann. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /113 |
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