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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.11 Geltungsdauer/Kündigung der Vereinbarung
2.11.2 Nachwirkung bis Abschluss der Neuvorlage

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2001
Beabsichtigt eine der Vertragsparteien die Kündigung dieser [Dienstvereinbarung für ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz], so hat diese die andere von dieser Absicht zu unterrichten und ihr den Grund für die Kündigung mitzuteilen. Es sind unverzüglich Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, so dass von dem Ausspruch einer Kündigung dieser Dienstvereinbarung abgesehen werden kann.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /113
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