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| 2.11 | Geltungsdauer/Kündigung der Vereinbarung |
| 2.11.2 |
Nachwirkung bis Abschluss der Neuvorlage
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 0 |
| Nach Eingang der Kündigung müssen unverzüglich Verhandlungen über eine neue [Dienstvereinbarung zum wertschätzenden Verhalten am Arbeitsplatz] aufgenommen werden. Bis zum Abschluss der neuen DV gilt diese DV fort. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /154 |
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