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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Prävention sexueller Belästigung

2.11 Geltungsdauer/Kündigung der Vereinbarung
2.11.2 Nachwirkung bis Abschluss der Neuvorlage

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 0
Nach Eingang der Kündigung müssen unverzüglich Verhandlungen über eine neue [Dienstvereinbarung zum wertschätzenden Verhalten am Arbeitsplatz] aufgenommen werden. Bis zum Abschluss der neuen DV gilt diese DV fort.
HBS-Datenbank-Nr: 050330 /154
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