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| 2.11 | Geltungsdauer/Kündigung der Vereinbarung |
| 2.11.3 |
Geltung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsvoraussetzungen
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Diese DV [über respektvolles Verhalten am Arbeitsplatz] tritt am [Datum] in Kraft. Sie ist bis zu ihrer Kündigung durch eine Partei unbefristet gültig. [...] Eine einvernehmliche Änderung ist jederzeit möglich. Änderungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform. Beabsichtigt eine Partei die Kündigung der DV, so hat diese die andere zuvor von dieser Absicht zu unterrichten und ihr den Grund für die Kündigung mitzuteilen Es sind unverzüglich Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, so dass von dem Anspruch einer Kündigung dieser DV abgesehen werden kann. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /109 |
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