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| 2.11 | Geltungsdauer/Kündigung der Vereinbarung |
| 2.11.3 |
Geltung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsvoraussetzungen
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Im Falle einer Kündigung oder Teilkündigung der Dienstvereinbarung [über partnerschaftliches/kollegiales Verhalten am Arbeitsplatz] verpflichten sich die Vertragsparteien, unverzüglich Verhandlungen über eine neue Dienstvereinbarung aufzunehmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050330 /127 |
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