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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

1.2 Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen
1.2.1 Informations- und Beratungsrechte

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016
Gewerkschaftliche Informationen
1) Zum Ausgleich der verminderten Möglichkeiten der Telearbeiter gemäß Anlage 1 bis 3 dieses Tarifvertrages, gewerkschaftliche Informationsangebote im Betrieb zu nutzen (z. B. Aushänge), erfolgt eine Kompensation durch elektronische Medien.
2) Die [Gewerkschaft] erhält die Möglichkeit, in autonomer inhaltlicher Verantwortung gewerkschaftliche Informationen im Intranet des Arbeitgebers zu hinterlegen, auf die die Telearbeiter grundsätzlich zugreifen können.
3) Das Leistungsangebot nach Absatz 2 umfasst die Möglichkeit, dass Telearbeiter ihre E-Mail-Adresse hinterlegen können, um damit spezifische und weitergehende Informationen von [der Gewerkschaft] zu erhalten.
4) Die [Gewerkschaft] hat das Recht und die Möglichkeit, über den Arbeitgeber E-Mails an alle angeschlossenen Telearbeiter (gemäß Anlage 1 bis 3 dieses Tarifvertrages) zu versenden. Der Inhalt der derart versendeten E-Mails ist beschränkt auf Hinweise auf das inhaltliche elektronische Angebot und die jeweilige Adresse.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /325
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