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Alle Rechte vorbehalten
| 1.2 | Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen |
| 1.2.1 |
Informations- und Beratungsrechte
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 |
| Gewerkschaftliche Informationen 1) Zum Ausgleich der verminderten Möglichkeiten der Telearbeiter gemäß Anlage 1 bis 3 dieses Tarifvertrages, gewerkschaftliche Informationsangebote im Betrieb zu nutzen (z. B. Aushänge), erfolgt eine Kompensation durch elektronische Medien. 2) Die [Gewerkschaft] erhält die Möglichkeit, in autonomer inhaltlicher Verantwortung gewerkschaftliche Informationen im Intranet des Arbeitgebers zu hinterlegen, auf die die Telearbeiter grundsätzlich zugreifen können. 3) Das Leistungsangebot nach Absatz 2 umfasst die Möglichkeit, dass Telearbeiter ihre E-Mail-Adresse hinterlegen können, um damit spezifische und weitergehende Informationen von [der Gewerkschaft] zu erhalten. 4) Die [Gewerkschaft] hat das Recht und die Möglichkeit, über den Arbeitgeber E-Mails an alle angeschlossenen Telearbeiter (gemäß Anlage 1 bis 3 dieses Tarifvertrages) zu versenden. Der Inhalt der derart versendeten E-Mails ist beschränkt auf Hinweise auf das inhaltliche elektronische Angebot und die jeweilige Adresse. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /325 |
| Textauszug 5 von 12 | « vorheriger | nächster » |