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Alle Rechte vorbehalten
| 1.2 | Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen |
| 1.2.2 |
Einführung und Anwendung aktiv begleiten
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2016 |
| Der Betriebsrat hat das Recht, sich durch Sachverständige beraten zu lassen. Dafür wird dem Betriebsrat ein selbst zu verwaltendes Budget in Höhe von [Betrag] € p. a. eingeräumt. Ein über dieses Budget hinausgehender Beratungsbetrag erfolgt nach Maßgabe des § 80 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /590 |
| Textauszug 11 von 18 | « vorheriger | nächster » |