http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.2 | Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen |
| 1.2.2 |
Einführung und Anwendung aktiv begleiten
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 |
| Begleitung durch eine paritätische Arbeitsgruppe 1. Die Ein- und Durchführung der neuen Arbeitsformen und -methoden [werden] durch eine paritätische Arbeitsgruppe begleitet. 2. In die Arbeitsgruppe werden je ein Arbeitgebervertreter und ein Vertreter des Betriebsrates der betroffenen Betriebe, die vom Gremium hierfür benannt werden, sowie ein Vertreter des GBR und ggf. der Schwerbehindertenvertretung entsandt. Weitere Sachverständige können bei Bedarf hinzugezogen werden. 3. Die Arbeitsgruppe tagt monatlich und nach Bedarf; sie kann anlassbezogen auch durch Beschäftigte einberufen werden. Sie tagt dann innerhalb einer angemessenen Frist; ein Termin soll innerhalb einer Woche festgelegt werden. 4. Die Arbeitsgruppe führt gemeinsam mit betroffenen Beschäftigten jeweils zum Pilotstart und rechtzeitig vor dem Pilotende Workshops durch. In den Workshops werden weitere Regelungsbedarfe bzw. konkrete Einzelfragen erörtert, zum Pilotende erfolgt eine gemeinsame Bewertung des Piloterfolges. Ziel ist dabei, die Ergebnisse des Piloten in die Gestaltung des Wirkbetriebes mit neuen Arbeitsformen und -methoden mit einfließen zu lassen. Hierbei sollen auch die jeweiligen Schnittstellen zur Regelorganisation betrachtet werden. PN [Persönliche Notiz]: Unter konkrete Einzelfragen fallen z. B. die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG, die Aufteilung der Regeltätigkeit zwischen Linie und DevOps-Team [= Development und Operations], Arbeitszeitthemen, Gefährdungsbeurteilung oder die Notwendigkeit einer Übertagung des Stufenmodells für alternative Beschäftigung in eine folgende GBV. 5. Als Instrumente zur Evaluierung werden entsprechende Methoden wie strukturierte Interviews und entsprechende Feedbackdiskussionen unter Hinzuziehung entsprechender Experten genutzt. Der Fragenkatalog für die strukturierten Interviews und die Unterlagen für weitere Methoden werden gemeinsam mit dem GBR/BR erstellt. 6. In einem Abschluss-Workshop wird über die Übertragung der Regelungen in eine GBV beraten. Es erfolgt eine konstruktive Bewertung hinsichtlich Praktikabilität, Einfügen in die Regelungslandschaft und Akzeptanz, damit ein Best-Practice-Ansatz für zukünftige Anwendungsfälle geschaffen werden kann. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22 |
| Textauszug 17 von 18 | « vorheriger | nächster » |