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Alle Rechte vorbehalten
| 1.2 | Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen |
| 1.2.2 |
Einführung und Anwendung aktiv begleiten
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 |
| Verfahrensregelung [...] 1) Im Regelfall erfolgt die Beteiligung des KBR gemäß dem in Anlage 3 beschriebenen Verfahren und mit dem dort festgelegten System-Steckbrief. Das Verfahren bildet dabei folgende Anforderungen und Beteiligungsschritte ab: Der System-Steckbrief stellt alle Informationen bereit, die für die Bewertung des IT-Systems relevant sind. Dies schließt insbesondere die Funktionalitäten des Systems, die damit verbundenen Ziele des Arbeitgebers und die erwarteten Auswirkungen auf die Beschäftigten für das einzuführende IT-System bzw. für die Änderungen des bestehenden IT-Systems sowie die Einhaltung der Grundsätze nach § 3.3 und § 3.4 ein [...]. (2) Beide Parteien sind sich einig, dass die vorstehend aufgeführten Verfahrensregelungen auch für Softwareentwicklungsprozesse, die nicht dem bisher überwiegend praktizierten Wasserfallmodell entsprechen - wie z. B. agile SE [Systems Engineering], SaaS [Software as a Service], Eigenentwicklung im Fachbereich etc. - zur Anwendung kommen. In der Anlage 3 werden daher auch entsprechende angepasste Beteiligungsprozesse für diese Fälle abgebildet. (3) Über das in Anlage 3 beschriebene Verfahren hinaus unterrichtet der Arbeitgeber den KBR jährlich (oder auf Anforderung) über mittel- und langfristig beabsichtigte Planungen der Einführung oder Änderungen von IT-Systemen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /621 |
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