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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

1.2 Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen
1.2.2 Einführung und Anwendung aktiv begleiten

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019
Verfahrensregelung
[...] 1) Im Regelfall erfolgt die Beteiligung des KBR gemäß dem in Anlage 3 beschriebenen Verfahren und mit dem dort festgelegten System-Steckbrief. Das Verfahren bildet dabei folgende Anforderungen und Beteiligungsschritte ab:
Der System-Steckbrief stellt alle Informationen bereit, die für die Bewertung des IT-Systems relevant sind. Dies schließt insbesondere die Funktionalitäten des Systems, die damit verbundenen Ziele des Arbeitgebers und die erwarteten Auswirkungen auf die Beschäftigten für das einzuführende IT-System bzw. für die Änderungen des bestehenden IT-Systems sowie die Einhaltung der Grundsätze nach § 3.3 und § 3.4 ein [...].
(2) Beide Parteien sind sich einig, dass die vorstehend aufgeführten Verfahrensregelungen auch für Softwareentwicklungsprozesse, die nicht dem bisher überwiegend praktizierten Wasserfallmodell entsprechen - wie z. B. agile SE [Systems Engineering], SaaS [Software as a Service], Eigenentwicklung im Fachbereich etc. - zur Anwendung kommen. In der Anlage 3 werden daher auch entsprechende angepasste Beteiligungsprozesse für diese Fälle abgebildet.
(3) Über das in Anlage 3 beschriebene Verfahren hinaus unterrichtet der Arbeitgeber den KBR jährlich (oder auf Anforderung) über mittel- und langfristig beabsichtigte Planungen der Einführung oder Änderungen von IT-Systemen.
HBS-Datenbank-Nr: 090201 /621
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