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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

1.2 Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen
1.2.2 Einführung und Anwendung aktiv begleiten

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2021
Evergreen-Konzept
(1) Wenn IT-Systeme zur Digitalen Zusammenarbeit im Rahmen eines sogenannten "Evergreen-Konzeptes" des Herstellers kontinuierlich mit Updates und funktionalen Upgrades versorgt werden, ohne dass der Arbeitgeber dies zeitlich und inhaltlich beeinflussen kann, sichert der Arbeitgeber zu, dass die betriebsrätliche Beteiligung gem. den folgenden Maßgaben erfolgt.
a) In Anlage 1 werden die dem Evergreen-Konzept nicht unterliegenden IT-Systeme entsprechend gekennzeichnet.
b) Soweit der Hersteller Änderungen vorab ankündigt, wird der KBR unverzüglich informiert.
c) Wenn eine derartige Änderung aufgrund der Kurzfristigkeit der Ankündigung nicht vorab geregelt werden kann bzw. soweit der Hersteller Änderungen vorab nicht ankündigt, erfolgt die Nutzung des IT-Systems weiterhin ausschließlich auf Basis der in dieser KBV und der KBV IT-Systeme getroffenen Regelungen.
d) Die Betriebsparteien überprüfen in den Fällen b) und c) unverzüglich, ob die neuen Funktionen ein Abweichen von den in dieser KBV und der KBV IT-Systeme getroffenen Regelungen umfassen. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine unverzügliche Regelung der betreffenden Funktionen durch die Betriebsparteien. [...]
HBS-Datenbank-Nr: 090201 /629
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