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| 1.2 | Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen |
| 1.2.4 |
Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2018 |
| Sofern sich ein Mitarbeiter aufgrund von New Work beeinträchtigt fühlt, hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, sich bei einer innerbetrieblichen Schlichtungsstelle zu beschweren, die aus einem Vertreter der Fachabteilung, einem Vertreter von [...]-HR, zwei Vertretern des Betriebsrats und gegebenenfalls einem Vertreter der Schwerbehindertenvertretung besteht und zur Herstellung der notwendigen Kontinuität und einheitlicher Entscheidungsfindung grundsätzlich aus denselben Personen bestehen soll. Die Schlichtungsstelle prüft den Sachverhalt und wird versuchen, eine gemeinsame Empfehlung an die [Firma] und den Betriebsrat abzugeben. Sofern dies gelingt, wird die abgegebene Empfehlung für beide Seiten verbindlich, wenn ihr keine Seite innerhalb von 30 Tagen schriftlich widerspricht. Für den Fall, dass die innerbetriebliche Schlichtungsstelle zu keinem Ergebnis führt, bleibt es bei den Regelungen der §§ 84, 85 BetrVG. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060300 /113 |
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