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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

1.2 Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen
1.2.4 Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2018
Kommt in Fällen, in denen diese Vereinbarung das Einvernehmen zwischen den Betriebsparteien vorsieht, eine Einigung nicht zustande, so entscheidet eine gem. § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle mit jeweils von den Parteien zu benennenden zwei Beisitzern und unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landesarbeitsgericht [Ort] [Name].
HBS-Datenbank-Nr: 090201 /606
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