http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.2 | Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen |
| 1.2.4 |
Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2018 |
| Kommt in Fällen, in denen diese Vereinbarung das Einvernehmen zwischen den Betriebsparteien vorsieht, eine Einigung nicht zustande, so entscheidet eine gem. § 76 Abs. 5 BetrVG zu bildende Einigungsstelle mit jeweils von den Parteien zu benennenden zwei Beisitzern und unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landesarbeitsgericht [Ort] [Name]. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /606 |
| Textauszug 11 von 18 | « vorheriger | nächster » |