Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

1.2 Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen
1.2.4 Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018
Paritätische Arbeitsgruppe
(1) In die paritätische Arbeitsgruppe werden je zwei bis drei Arbeitgebervertreter und zwei bis drei Vertreter des GBR [der Firma] entsandt. Ein Schwerbehindertenvertreter wird beratend hinzugezogen, sofern schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte betroffen sind. Weitere Sachverständige können bei Bedarf hinzugezogen werden.
(2) Die paritätische Arbeitsgruppe tag einmal im Quartal, erstmals im ersten Quartal 2019, und nach Bedarf. Sie kann vom Arbeitgeber, dem zuständigen Betriebsrat, der zuständigen Schwerbehindertenvertretung, der Gesamtschwerbehindertenvertretung oder vom GBR [der Firma] angerufen werden und tagt innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Anrufung. Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite haben dabei jeweils eine Stimme. Bei Nichteinigung sollen der Geschäftsführer HR der [Firma] und der Vorsitzende des GBR [der Firma] eine abschließende Entscheidung treffen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /19
Textauszug 13 von 18 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen