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| 1.2 | Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen |
| 1.2.4 |
Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2020 |
| Konfliktlösungsmechanismus: Auf Wunsch des Vorgesetzten oder des Beschäftigten findet ein Vermittlungsgespräch statt, an dem neben dem Vorgesetzten und dem Beschäftigten ein Vertreter der Personalabteilung und ein Vertreter des Betriebsrates [teilnehmen]. Dabei ist eine gemeinsame Lösung anzustreben, die vom Vorgesetzten und dem Beschäftigten mitgetragen wird. Kommt eine solche Einigung binnen zwei Wochen nicht zustande, entscheidet ein paritätisch besetzter Ausschuss, in den die Betriebsparteien je zwei Vertreter entsenden und der per Mehrheitsbeschluss entscheidet. Kommt der paritätische Ausschuss zu keiner Mehrheitsentscheidung, so entscheidet auf Antrag einer der Betriebsparteien eine Einigungsstelle. § 76 Abs. 2, 3, 6 BetrVG findet entsprechende Anwendung. Die Parteien unterwerfen sich dem Spruch der Einigungsstelle. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /323 |
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