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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

1.2 Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen
1.2.4 Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2018
Im Falle von nicht beilegbaren Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der Betriebsvereinbarung ergeben, entscheidet eine Einigungsstelle, die nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu bilden ist.
HBS-Datenbank-Nr: 060300 /113
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