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Alle Rechte vorbehalten
| 1.2 | Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen |
| 1.2.4 |
Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2021 |
| Evergreen-Konzept [...] Bei einer Nichteinigung gem. Punkt d) gilt folgendes Eskalationsverfahren: - Die in diesem Fall ungeregelt erhobenen personenbezogenen Daten von Beschäftigten dürfen bis zur Klärung nicht verwertet werden und die i. o. S. ungeregelte Funktionalität darf nicht weiter genutzt werden. Dies ist möglichst technisch sicherzustellen. - Der Arbeitgeber versucht unverzüglich in Abstimmung mit dem Anbieter mögliche technische Lösungen (Änderung der Funktion, Abschaltung der Funktion etc.) zu prüfen. Sofern eine Lösung nicht zeitnah gefunden wird, ist dies dem KBR ausführlich darzulegen (etwa durch entsprechende Unterlagen oder Stellungnahme des Anbieters). Zudem liegt der Arbeitgeber dar, ob alternative Software-Produkte verfügbar und einsetzbar sind. - Ist auch dies nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich, verhandeln die Betriebsparteien eine alternative Lösung (z. B. Interimsregelungen, Abschaltung des IT-Systems, Anordnung der Nichtnutzung der Funktion etc.). Im Übrigen gilt das BetrVG. [...] |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /629 |
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