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| 1.2 | Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen |
| 1.2.4 |
Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 |
| Grundsätze mobile working [...] 8) Ist der Arbeitnehmer mit der Ablehnung (auf Basis einer individuellen Entscheidung) bzw. des Widerrufs der Möglichkeit zum mobile working nicht einverstanden, wird auf sein Verlangen ein Eskalationsgespräch mit dem Betriebsrat und der Führungskraft anberaumt mit dem Ziel einer einvernehmlichen Verständigung. 9) Sofern in diesem Gespräch keine Verständigung möglich ist, erfolgt eine weitere Eskalation auf der Ebene des Betriebsratsvorsitzenden und der nächsthöheren Führungskraft. Hier soll eine Verständigung herbeigeführt werden. Im Übrigen gilt das Betriebsverfassungsgesetz. [...] |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /325 |
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