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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

1.2 Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen
1.2.4 Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2020
Ungeachtet dessen vereinbaren die Unterzeichner, dass im Falle von Schwierigkeiten, die nicht geklärt werden können, oder bei Nichtanwendung der Bestimmungen dieser Vereinbarung der folgende Prozess zur Konfliktlösung herangezogen wird:
- wenn keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, wird die Angelegenheit direkt von dem nationalen Management und den betreffenden Gewerkschaften in Abstimmung mit den Unterzeichnern dieser Vereinbarung geregelt.
- Andernfalls haben die Unterzeichner die Möglichkeit, den Fall ungeachtet vom Ort, an dem die Vereinbarung umgesetzt wird, der [Firmen]-Zentrale vorzutragen und/oder die Einschaltung eines Dritten zu verlangen.
- Falls es zu keiner Einigung zwischen den Unterzeichnern kommt, kann das zuständige Gericht einschreiten.
HBS-Datenbank-Nr: 111100 /6
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