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| 1.2 | Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen |
| 1.2.4 |
Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2020 |
| Ungeachtet dessen vereinbaren die Unterzeichner, dass im Falle von Schwierigkeiten, die nicht geklärt werden können, oder bei Nichtanwendung der Bestimmungen dieser Vereinbarung der folgende Prozess zur Konfliktlösung herangezogen wird: - wenn keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, wird die Angelegenheit direkt von dem nationalen Management und den betreffenden Gewerkschaften in Abstimmung mit den Unterzeichnern dieser Vereinbarung geregelt. - Andernfalls haben die Unterzeichner die Möglichkeit, den Fall ungeachtet vom Ort, an dem die Vereinbarung umgesetzt wird, der [Firmen]-Zentrale vorzutragen und/oder die Einschaltung eines Dritten zu verlangen. - Falls es zu keiner Einigung zwischen den Unterzeichnern kommt, kann das zuständige Gericht einschreiten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 111100 /6 |
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