http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.2 | Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen |
| 1.2.4 |
Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 2019 |
| Meinungsverschiedenheiten und Salvatorische Klausel Bei Nichteinigung über die Auslegung oder Anwendung dieser Betriebsvereinbarung tritt die paritätische Kommission aus 2 Mitgliedern jeder Betriebspartei zusammen. Erscheint eine Seite nicht oder findet die paritätische Kommission keine einvernehmliche Lösung, dann können beide Betriebsparteien in eigener Verantwortung die Einigungsstelle zur Entscheidung anrufen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /28 |
| Textauszug 9 von 18 | « vorheriger | nächster » |