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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

1.3 Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen
1.3.2 Versetzungen

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019
Beteiligung des Betriebsrates/der Schwerbehindertenvertretung
(1) Erfolgt ein Beschäftigtenwechsel zwischen zwei Chaptern, ohne dass damit eine weitere Veränderung verbunden ist, wird das zuständige Betriebsratsgremium gemäß § 80 BetrVG vorab über diesen Wechsel informiert. Ist der Tatbestand von § 99 BetrVG erfüllt, erfolgt eine entsprechende Beteiligung.
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /21
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