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Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen |
| 1.3.2 |
Versetzungen
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 |
| Beteiligung des Betriebsrates/der Schwerbehindertenvertretung (1) Erfolgt ein Beschäftigtenwechsel zwischen zwei Chaptern, ohne dass damit eine weitere Veränderung verbunden ist, wird das zuständige Betriebsratsgremium gemäß § 80 BetrVG vorab über diesen Wechsel informiert. Ist der Tatbestand von § 99 BetrVG erfüllt, erfolgt eine entsprechende Beteiligung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /21 |
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