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| 1.3 | Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen |
| 1.3.3 |
Entgeltsicherung
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 |
| Den Betriebsparteien ist aber bewusst, dass es in Einzelfällen zu Abweichungen von diesen Grundsätzen kommen kann. Deshalb stellt [die Firma] nach Maßgabe nachfolgender Regelungen sicher, dass eine Tätigkeit in einem agilen Team nicht zu einer finanziellen Schlechterstellung der betroffenen Arbeitnehmer führt: - Das Jahreszieleinkommen wird aufgrund der Tätigkeit im agilen Team nicht reduziert. - Bei einem Wechsel in ein agiles Team ist insbesondere eine Überprüfung der vereinbarten Ziele erforderlich. Können Zielvorgaben einer Zielvereinbarung aufgrund des Wechsels in ein agiles Team nicht mehr erreicht werden, so hat der Arbeitnehmer gemäß den gültigen Regelungen zum Performance Dialog Anspruch auf eine Anpassung der Ziele. - Wechseln provisionsberechtigte Arbeitnehmer in ein agiles Team und nehmen sie während dieser Zeit keine oder nur in reduziertem Umfang Vertriebstätigkeiten wahr, so erhalten sie für die Zeit der Tätigkeit im agilen Team mindestens Provisionszahlungen in Höhe des Durchschnitts der letzten 12 Monate vor dem Wechsel; bestand der Provisionsanspruch noch nicht 12 Monate, gilt der Durchschnitt des Zeitraums ab Bestehen des Provisionsanspruchs. - Für die Zahlung von Zulagen und Zuschlägen gilt Folgendes: Schicht- und Nachtzulagen, Zulagen für Rufbereitschaft sowie Sonn- und Feiertagsarbeit werden, wenn sie während der Tätigkeit im agilen Team nicht mehr oder nur noch in reduziertem Umfang anfallen, mindestens in Höhe des Durchschnitts der letzten 12 Monate vor dem Wechsel gezahlt; bestand die Zulagen- und Zuschlagberechtigung noch keine 12 Monate, gilt der Durchschnitt des Zeitraums ab Bestehen der Berechtigung. - Eine etwaige Dienstwagenberechtigung wird durch die Tätigkeit im agilen Team nicht entzogen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /15 |
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