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Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen |
| 1.3.4 |
Arbeitszeit
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2019 |
| Elektronische Arbeitszeiterfassung 1. Die elektronische Zeiterfassung und Abwesenheitsbuchung erfolgt im Zeitwirtschaftssystem ASES. 2. Das elektronische Zeiterfassungsgerät ist bei Arbeitsbeginn- und ende und bei Pausenzeiten, die außerhalb des Gebäudes genommen werden, zu betätigen. Die Buchung nicht erfasster Arbeitszeiten ist unverzüglich, spätestens bis zum Monatsletzten, nachträglich in ASES vorzunehmen. [...] 3. Mitarbeiter an den Standorten ohne elektronisches Zeiterfassungsgerät müssen in ASES die täglichen Zeitbuchungen unverzüglich vornehmen, jedoch spätestens bis zum Ende des laufenden Monats. [...] |
| HBS-Datenbank-Nr: 080210 /13 |
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