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Alle Rechte vorbehalten
| 1.3 | Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen |
| 1.3.4 |
Arbeitszeit
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2019 |
| Definition, Arbeitszeitrahmen, freie Tage 1. Der Arbeitszeitrahmen umfasst die Zeit zwischen dem frühestmöglichen Beginn und dem spätestmöglichen Ende der Arbeitszeit im Gleitzeitverfahren; an Werktagen Montag bis Freitag beginnt sie um 06:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr. Für Mitarbeiter, die sich in mobiler Telearbeit gemäß Abschnitt D dieser Vereinbarung befinden, gelten die dort abweichenden Regelungen. 2. [...] Aus Gründen der Kundenorientierung wird in den Organisationseinheiten eine Ansprechzeit festgelegt. [...] Während der Ansprechzeit ist eine persönliche Anwesenheit der Mitarbeiter nicht zwingend erforderlich (z. B. wenn eine telefonische Erreichbarkeit gegeben ist). |
| HBS-Datenbank-Nr: 080210 /13 |
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