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| 1.3 | Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen |
| 1.3.4 |
Arbeitszeit
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2017 |
| Begriffsbestimmungen (1) Teamvereinbarungen sind die verbindlichen Absprachen innerhalb der Organisationseinheit zur Lage der individuellen Arbeitszeit und zum Arbeitsort der Beschäftigten. Sie sind das zentrale Instrument für die erfolgreiche Gestaltung zeit- und ortsflexiblen Arbeitens in [der Firma] und die Sicherstellung des Dienstbetriebs. (2) Die Rahmenarbeitszeit legt die mögliche Gleitzeitspanne fest, d. h. die Zeit zwischen dem frühesten Beginn und dem spätesten Ende der täglichen Arbeitszeit. (3) Der Abrechnungszeitraum für die individuellen Gleitzeitsalden ist das Kalenderjahr, in dem ein Über- oder Unterschreiten der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auszugleichen ist. (4) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist die innerhalb von zwölf Monaten durchschnittlich zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit. (5) Dienstfreie Tage sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage und sonstige durch allgemeine Regelungen festgelegte freie Tage. [...] Die persönliche Voraussetzung des regelmäßigen ortsflexiblen Arbeitens ist eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft. Voraussetzung für die Teilnahme an der ortsflexiblen Arbeit ist grundsätzlich, dass Beschäftigte einen Zugang zum Internet haben. Im Rahmen der mobilen Arbeit wird grundsätzlich keine dienstliche IT-Ausstattung zur Verfügung gestellt. Die Beschäftigten nutzen vorrangig die privaten Endgeräte (Bring-Your-Own-Device). Ein Anspruch auf Support durch [die Firma] bei technischen Problemen der privaten IT-Ausstattung besteht nicht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /284 |
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